Bezieher von kleinen Betriebsrenten entlasten – dieses Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit dem zum Jahresbeginn eingeführten Freibetrag auf Betriebsrenten. Die ersten 164,50 € (2020/ 159,25 €) Ihrer betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel beitragsfrei – unabhängig von der Höhe Ihrer Versorgungsbezüge.
Die kurzfristige Umsetzung des erst Ende 2019 verabschiedeten Gesetzes gestaltet sich in der Praxis aus verschiedenen Gründen schwierig:
Die Berücksichtigung des Freibetrags wird daher erst im letzten Quartal 2020 möglich sein. Selbstverständlich werden die Beiträge rückwirkend ab 1. Januar 2020 neu berechnet und zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Verzinst werden diese Erstattungen allerdings nicht – der Gesetzgeber hatte damit gerechnet, dass die tatsächliche Umsetzung einen gewissen Vorlauf braucht.