Organspende

Ihre Entscheidung kann Leben retten

In Deutschland stehen rund 8.500 Patienten auf der Warteliste für eine manchmal lebensrettende Organspende. Jeder kann durch einen Unfall oder eine Krankheit auf eine solche Organ- oder Gewebespende angewiesen sein.

BZgA-Repräsentativbefragung: Positive Einstellung zur Organ- und Gewebespende vom 19.04.2023

Zentrales Ergebnis der aktuellen Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2022“ ist die allgemein positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende: 84 Prozent der Befragten stehen einer Organ- und Gewebespende aktuell eher positiv gegenüber, im Jahr 2010 waren es 79 Prozent.

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Podcasts zum Thema 

In den Podcasts der BZgA werden viele Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende beantwortet. Zusammen mit Expertinnen und Experten, aber auch mit betroffenen Menschen, werden verschiedene Aspekte der Organspende beleuchtet. Jetzt reinhören!

Zu den Podcasts der BZgA

Organspendeausweis

Ganz wichtig:

Die Bereitschaft zur Organspende ist eine freiwillige Entscheidung jedes einzelnen Menschen. Es liegt allein bei Ihnen, ob Sie einen Organspendeausweis ausfüllen und damit vielleicht zum Lebensretter werden. Ihre Entscheidung zählt.

Mit dem Transplantationsgesetz soll die Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende erhöht werden. Der Schlüssel, um dies zu erreichen, ist ein ausgefüllter Organspendeausweis.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten entsprechend zu informieren.

Organspendeausweis: Wohin mit dem Kreuz?


Auf dem Organspendeausweis können Sie:

  • Ihre Bereitschaft zur Organspende mit "Ja" erklären
  • einer Organentnahme mit "Nein" widersprechen
  • angeben, welche Organe Sie spenden möchten
  • festhalten, welche Organe Sie ausdrücklich nicht spenden wollen
  • die Entscheidung auf eine andere Person übertragen, die nach Ihrem Tod entscheidet.

 

Immer dann, wenn kein Organspendeausweis vorliegt, müssen die Angehörigen gegebenenfalls diese schwierige Entscheidung treffen. Dies geschieht meist in einer Situation, die ohnehin schon viel Kraft kostet. Eine ausgefüllte Erklärung zur Organspende sorgt zu Lebzeiten für klare Verhältnisse.

Ein einzelner Organspender kann mehreren schwerkranken Menschen helfen. Zurzeit können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm nach dem Tod gespendet werden. Für eine Organspende gibt es keine Altersgrenze nach oben, entscheidend ist der Zustand der gespendeten Organe.

Häufige Fragen:

Sie können sich von Ihrem Hausarzt über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Organ- und Gewebespende sowie über die Bedeutung der Spende für Erkrankte aufklären und beraten lassen. Die Beratung soll Sie bei Ihrer Entscheidung über eine mögliche Organ- und Gewebespende nach dem Tod unterstützen.

Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter BZgA – Informationen zur Organ- und Gewebespende (organspende-info.de)

Bei unserer BKK.

Außerdem können Sie unter www.organspende-info.de den Organspendeausweis online ausfüllen und personalisiert herunterladen. Die BZgA bietet den Organspendeausweis auch in verschiedenen Sprachen an. Organspendeausweis in anderen Sprachen

Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Geburtstag und ihren Widerspruch ab dem 14. Geburtstag erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.

 

Das ist sinnvoll, am besten beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall eine Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und sagen, wo der Organspendeausweis zu finden ist.

Die geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert, der alte Ausweis vernichtet werden.

Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.

Eine Zustimmung der Angehörigen ist in diesem Fall rein rechtlich nicht notwendig, da der Wille des Verstorbenen bekannt ist. Selbstverständlich wird, wie übrigens auch in Ländern mit Widerspruchslösung, mit den Angehörigen ein ausführliches Gespräch geführt und die Situation erklärt und besprochen.
Im Organspendeausweis kann die Entscheidung auch auf eine andere Person übertragen werden.

Im Organspendeausweis kann jeder seine Entscheidung zur Organspende schriftlich dokumentieren. Der Ausweis lässt verschiedene Möglichkeiten zu: Man kann der Organspende zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe ausschließen, nur einzelne Organe und Gewebe spenden oder eine Organ- und Gewebespende insgesamt ablehnen. Es ist auch möglich, die Entscheidung auf eine Person des Vertrauens zu übertragen. Der Ausweis wird nicht registriert. Deshalb trägt man ihn am besten immer mit sich. Durch das Scheckkartenformat passt er in jede Brieftasche. Liegt im Falle eines Hirntodes kein Ausweis vor, werden die Angehörigen gebeten, nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu entscheiden.

Das gebührenfreie Infotelefon Organspende erreichen Sie unter der Rufnummer 0800/90 40 400 montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr. Es handelt sich um ein gemeinsames Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organtransplantation.

Unter 0800-2484848 erreichen Sie mittwochs von 16.00 - 18.00 Uhr das Nierentelefon des Verbandes Deutscher Nierenzentren und des Bundesverbandes Niere e. V. Das Beratungsangebot richtet sich an chronisch nierenkranke Patienten und ihre Angehörigen, Freunde etc.  Auch Fragen rund um die Organspende/Nierentransplantation werden von den Experten des Nierentelefons beantwortet.