Elterngeld

Höhe und Voraussetzungen

Mütter und Väter bekommen Elterngeld vom Staat und zwar steuer- und abgabenfrei. Während sie Elterngeld beziehen, ist die Mutter oder der Vater nämlich beitragsfrei kranken- und pflegeversichert, vorausgesetzt, sie sind versicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Was ist sonst noch zu beachten?

Voraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren wurden und die

  • ihre Kinder selbst betreuen und erziehen
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • für gewöhnlich in Deutschland leben.
     

Elterngeld setzt nicht voraus, dass Elternzeit genommen wird. Es steht z.B. auch Hausfrauen und Hausmännern, Auszubildenden und Selbständigen zu. Arbeitnehmer müssen jedoch ihren Anspruch auf Elterngeld geltend machen, um ihre Arbeitszeit reduzieren und das Elterngeld nutzen zu können.


Höhe

Die Höhe des Elterngeldes hängt ab vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Es ersetzt 67 % des nach der Geburt wegfallenden Einkommens bis maximal 1800 Euro. Anspruchsberechtigte Eltern erhalten mindestens 300 Euro. Geringverdiener, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit einer Mehrlingsgeburt bekommen ein höheres Elterngeld.


Anspruchsdauer

Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. Zwei „Bonusmonate" kommen hinzu, wenn auch der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt und wenn in der gesamten Zeit mindestens zwei Monate lang Erwerbseinkommen weggefallen ist. Die Eltern können die Monatsbeträge frei untereinander aufteilen. Sie können entweder nacheinander oder gleichzeitig Elterngeld bekommen. Beziehen sie es gleichzeitig, verringert sich die Zahl der Monate entsprechend. Eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater kann 14 Monate lang Elterngeld bekommen.


Antrag

Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist. Vordrucke für den Antrag sind erhältlich bei den Elterngeldstellen, in vielen Gemeindeverwaltungen, in Krankenhäusern und bei den Krankenkassen. Welche dies ist, finden Sie hier:

Was ist Elterngeld? | Familienportal des Bundes

Weitere Informationen
 

Bundesministerium für Familie
Hier finden Sie nützliche Informationen, Adressen der Elterngeldstellen, Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld und einen Elterngeldrechner.

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Info-Tool des Bundesministerium für Familie