Brillen und Kontaktlinsen

Medizinisch notwendige Sehhilfen

Für Brillen übernehmen wir die Kosten in Höhe eines Festbetrages. Die Festbeträge sind bundesweit einheitlich und richten sich nach der benötigten Stärke der Brillengläser.

Brillen

Für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren und für schwer sehbeeinträchtigte Versicherte übernehmen wir die Kosten für augenärztlich verordnete Brillengläster bei vertragsgemäßer Ausführung in Höhe der vereinbarten Festbeträge. Die Kosten für Brillenfassungen gehören nicht zum Leistungsumfang.

Mehrstärkengläser und Kontaktlinsen

Unter besonderen Voraussetzungen bezuschussen wir auch für Erwachsene Kunststoff- und Mehrstärkengläser sowie Kontaktlinsen. Anspruch auf neue Brillengläser besteht, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat. Wir beteiligen uns an den Kosten, wenn Ihre Fehlsichtigkeit auf einem Auge

  • 6,25 oder mehr Dioptrien
  • oder bei einer Hornhautverkrümmung von 4,25 oder mehr Dioptrien beträgt
  • oder Sie schwer sehbeeinträchtigt sind und trotz Sehhilfe nur eine Sehschärfe von 30 Prozent auf dem besseren Auge haben.

 

Diese Einschränkungen gelten nicht für Kinder unter 14 Jahren. Bei Kindern bis zum Alter von 14 Jahren sind aus Sicherheitsgründen Kunststoffgläser zu empfehlen. Dafür zahlen wir natürlich auch einen Zuschuss in Höhe der Festbeträge.

Private Zusatzversicherung Brillen und Kontaktlinsen

Sie möchten mehr Service und Leistungen für ein besseres Sehen in Anspruch nehmen? Mit einer privaten Zusatzversicherung ist dies möglich. Zu den Tarifen und Leistungen beraten Sie gerne die Kolleg*innen des Mercedes-Benz Vorsorge- und Versicherungsdienstes (Mercedes-Benz VVD):

Ambulante Zusatzversicherung des Mercedes-Benz Versicherungsservice