Hospizleistungen

Hilfe für Schwerstkranke

Bei den stationären Hospizleistungen handelt sich um eine Leistung der Krankenversicherung. Vorrangig werden jedoch Leistungen anderer Sozialleistungsträger, u. a. der Pflegeversicherung, berücksichtigt.  

Versicherte, die nicht im Krankenhaus behandelt werden müssen, ambulant aber nicht versorgt werden können, erhalten von unserer Mercedes-Benz BKK einen Zuschuss zu den Kosten der Versorgung in einem zugelassenen Hospiz. Unser Zuschuss beträgt unter Anrechnung der Leistungen der Pflegekasse 95 v. H. der Kosten, die restlichen 5 v. H. des Tagessatzes zahlt der Hospizträger.

In einem Hospiz kümmern sich ausgebildete Fachleute in besonderer Umgebung und Atmosphäre um Schwerstkranke, die als "austherapiert" gelten. Im Vordergrund stehen dabei die Wünsche und Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen. Durch Pflege, Begleitung und schmerzlindernde medizinische Behandlung soll ein menschenwürdiges Lebensende ermöglicht werden. 

Wer bietet was in der Palliativversorgung? Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin:

WEGWEISER Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland