Kurzzeitpflege

In guter Obhut für kurze Zeit

Nach einer ambulanten Operation oder Entlassung aus dem Krankenhaus möchte jeder möglichst schnell wieder selbstständig sein. Je nach Heilungsverlauf braucht das manchmal etwas Zeit.

Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Klinikbehandlung vorübergehend weiter versorgt werden müssen, können Kurzzeitpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beantragen. Die Betreuung in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege ist maximal für acht Wochen pro Kalenderjahr möglich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Liegt eine schwere Krankheit vor oder ist eine Verschlimmerung einer Krankheit zu befürchten insbesondere nach

  • einem stationären Krankenhausaufenthalt,
  • einer ambulanten Operation oder
  • einer ambulanten Krankenhausbehandlung,
     

haben Versicherte Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Dies gilt allerdings nur,

  • wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt und
  • wenn Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege für die Versorgung nicht ausreichen. 


Welche Kosten werden übernommen?

Die Mercedes-Benz BKK übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, soziale Betreuung und Behandlungspflege bis zu einem Betrag von 1.774 Euro für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt der Versicherte selbst.

Was ist bei den Pflegeeinrichtungen zu beachten?

Die Kosten für die Kurzzeitpflege können wir nur übernehmen, wenn es sich um eine vertraglich gebundene Pflegeeinrichtung handelt. Welche Einrichtungen für die Kurzzeitpflege zugelassen sind, können Sie in unseren Kundencentern erfragen oder in unserem PflegeFinder selbst nachschauen.

Sie suchen einen geeigneten Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung in Ihrer Nähe?
BKK Pflegefinder

Bei bestehender Pflegebedürftigkeit ist die Kurzzeitpflege eine Leistung der BKK-Pflegekasse Mercedes-Benz.