Rechengrößen 2022

ArbeitgeberNews #04/2021

Alle Jahre wieder werden die Grenzwerte in der Sozialversicherung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die voraussichtlichen Zahlen, Daten und Fakten 2023. 

Beitragsbemessungsgrenzen
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 
In den alten Bundesländern bei 87.600,00 Euro (monatlich: 7.300,00 Euro). In den neuen Bundesländern bei 85.200,00 Euro (monatlich: 7.100,00 Euro).

Kranken- und Pflegeversicherung:                                                                                                                                                                                                                                  Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 59.850,00 Euro (monatlich: 4.987,50 Euro).

Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr zu berücksichtigendes Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt und ihr Entgelt auch die JAE-Grenze des Folgejahres übersteigt. Für den Jahreswechsel 2022/2023 bedeutet dies: Arbeitnehmer sind ab dem 01.01.2023 krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt sowohl die JAE-Grenze 2022 (= 64.350,00 Euro bundesweit) als auch die JAE-Grenze 2023 (66.600,00 Euro bundesweit) überschreitet.

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Neben der bereits beschriebenen allgemeinen JAE-Grenze ist eine besondere JAE-Grenze zu berücksichtigen. Diese gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden JAE-Grenze (= 40.500,00 Euro) versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversiche-rungsunternehmen versichert waren. Bei dieser privaten Krankenversicherung muss es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handeln. Solange das Arbeitsentgelt der Betroffenen die jeweils geltende besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (2023 =  59.850,00 Euro), bleiben sie versicherungsfrei.