Nach den Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens werden vorläufig alle Europäischen Krankenversicherungskarten (EHICs), provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) sowie Portable Documents (PD) S1 und S2 aus dem Vereinigten Königreich akzeptiert.
Bei den EHICs aus dem Vereinigten Königreich kann es sich um eine der folgenden handeln:
- EHIC im alten Design mit EU-Logo
- EHIC ohne EU-Logo
- „Citizens´Rights“ EHIC bzw. EHIC für Studierende
Dies gilt solange, bis das Vereinigte Königreich die EU über das neue Format der der von ihm ausgestellten EHICs, die nach dem Handels- und Kooperationsabkommen eingesetzt werden können, informiert.
Personen, die in Deutschland versichert sind, und mit der EHIC oder auf der Basis eines PD S1 oder PD S2 Leistungen bei Krankheit im Vereinigten Königreich in Anspruch nehmen wollen, können die aktuell gültigen Dokumente verwenden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Website des Bundesministerium für Gesundheit