Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch

Künstliche Befruchtung

Es können viele medizinische Gründe vorliegen, warum eine Frau nicht auf natürlichem Wege schwanger wird. Der Ursprung kann sowohl bei der Frau als auch beim Mann, in seltenen Fällen möglicherweise an beiden liegen.

In diesen Fällen kann eine künstliche Befruchtung helfen, beispielsweise die In-vitro-Fertilisation (IVF). Übersetzen lässt sich der Begriff  "in vitro" (Glas) und „Fertilisation“ (Befruchtung). Bei der IVF werden nach verschiedenen vorangegangenen Behandlungsschritten eine oder mehrere Eizellen außerhalb des Körpers "in einem Glas" befruchtet. Anschließend überträgt der Arzt maximal drei befruchtete Eizellen mit einem dünnen Kunststoffschlauch wieder in die Gebärmutter.

Nicht immer funktioniert diese Methode, da beispielsweise die Spermien zu unbeweglich sind und es nicht alleine schaffen, in die Eizelle einzudringen. In diesem Fall kann Ihr Arzt eine sogenannte „ICSI“ durchführen. „ICSI“ steht für "Intracytoplasmatische Spermieninjektion". Hierbei spritzt der Arzt das Spermium mit einer sehr feinen Nadel direkt in die Eizelle.

Bei unerfülltem Kinderwunsch ist es sehr wichtig, dass Ihr behandelnder Arzt Sie umfangreich berät. Er klärt Sie über die Ursachen und die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten auf und kann Ihnen all Ihre Fragen kompetent beantworten.

Damit wir uns an den Kosten einer künstlichen Befruchtung beteiligen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

◾Das Paar muss verheiratet sein.
◾Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden.
◾Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Mann darf noch keine 50 Jahre alt sein.

Weiterhin muss der behandelnde Arzt die Prognose stellen, dass eine gute Chance für die Frau besteht, durch die künstliche Befruchtung schwanger zu werden.

Die medizinischen Indikationen für die jeweilige Methode müssen vorliegen.

Bei Fragen beraten wir Sie gerne - in unseren Kundencentern oder telefonisch.

Ihr Arzt erstellt vor Beginn des geplanten Eingriffs einen Behandlungsplan. Bitte lassen Sie sich diesen von uns vor Beginn der Behandlung genehmigen.

Ist die Behandlung genehmigt, rechnet der Arzt direkt mit uns ab. Der Gesetzgeber hat die Kostenübernahme durch die Krankenkassen auf 50 Prozent begrenzt.

Unsere Mitglieder profitieren allerdings von einem freiwilligen Extra: Wir übernehmen die gesamten Kosten der Maßnahme in Höhe der Kassensätze.

Ist die Behandlung genehmigt, rechnet der Arzt direkt mit uns ab. Der Gesetzgeber hat die Kostenübernahme durch die Krankenkassen auf 50 Prozent begrenzt. Unsere Mitglieder profitieren allerdings von einem freiwilligen Extra.

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