Kuren

Medizinische Leistungen außerhalb des Wohnorts

Kuren können helfen, drohende Erkrankungen oder Fehlentwicklungen (vor allem bei Kindern) zu verhindern oder überstandene Krankheiten dauerhaft zu überwinden. Sie zeigen auch Wege zu einer gesünderen Lebensweise. Wenn die bisherige Behandlung am Wohnort nicht ausreicht und Ihr Arzt eine Kur für erforderlich hält, unterstützen wir Sie gern.

Die Kosten für ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernehmen wir, wenn die bisherige ärztliche Behandlung am Wohnort nicht ausreichend war. Auch für Kinder und Jugendliche sind ambulante Kuren möglich.

Dies gilt auch für Kuren in Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wir zahlen die vertraglichen Kosten für:

◾kurärztliche Behandlung
◾Anwendungen für Bäder
◾Massagen und sonstige medizinische Anwendungen sowie
◾Arznei- und Verbandmittel

Höhe der Zuzahlung:

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Versicherte ab 18 Jahre 10 % für die therapeutischen Kosten sowie 10 € je Verordnung. Auch für Arznei- und Verbandmittel wird ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil erhoben.

Höhe des Zuschusses:

Außerdem erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten von täglich 13 € bei Erwachsenen. Für chronisch kranke Kleinkinder (Kinder von 1 bis 6 Jahren) zahlen wir 21 € täglich. Diese Kosten weisen Sie durch die Abrechnung des Hotels oder der Pension nach. Diesen Kurzuschuss können Sie alle drei Jahre in Anspruch nehmen.

Wo erhalte ich den Antrag?

Den Antrag für die Vorsorgemaßnahme erhalten Sie in Ihrem Kundencenter. Im Antrag ist auch ein ärztliches Attest für Ihren Arzt enthalten. Mit diesem Attest bestätigt Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit.

Reicht eine ambulante Kur nicht aus oder sprechen andere Gründe dagegen, wird die Kur stationär in einer Klinik durchgeführt.

Wir übernehmen die Kosten für:
  • ärztliche Behandlung
  • Kurmittel (Bäder, Massagen etc.)
  • Kurtaxe
  • Unterkunft, Verpflegung
  • Fahrkosten - bei Vorsorgekuren beträgt die Zuzahlung 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €  je Fahrt
     
Höhe der Zuzahlung:

Ab 18 Jahren zahlen Sie einen gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil von 10 € pro Tag. Bei stationären Rehabilitationskuren im Rahmen einer sogenannten Anschlussrehabilitation und bei besonderen Indikationen ist Ihre Kostenbeteiligung auf maximal 28 Tage begrenzt.

Klinikfinder - unser bundesweites Netzwerk mit über 100 Kliniken

Mütter/Väter und Kinder sind in der heutigen Gesellschaft stark gefordert und belastet. Stress, Erschöpfungszustände und chronische Erkrankungen erfordern zunehmend eine spezifische medizinische Hilfe.

Unsere qualitätsgeprüfte ausgewählten Kurhäuser sind auf diese Thematik ausgerichtet:

  • Kontinuierliches eigenes Qualitätsmanagement
  • Medizinische Kompetenz und Erfahrung
  • Hohe Aufmerksamkeit und besondere Betreuung für Sie und die Kinder
  • Spezifische Therapiekonzepte für Mütter/Väter und Kinder
  • Familiengerechtes Wohnambiente
  • Angebote an Schwerpunktkuren
     

Wie gehe ich vor?

Erforderlich ist zunächst eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Kurmaßnahme. Der Arzt empfiehlt je nach Dringlichkeit, Schwere und Indikation, ob eine sogenannte Vorsorge-Kur nach § 24 SGB V oder eine Reha-Kur nach § 41 SGB V für Sie persönlich in Frage kommt. 

Die Möglichkeit zur Mitaufnahme eines oder mehrerer Kinder besteht in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.

Klinikfinder

Ist die Maßnahme erforderlich, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen?

In diesem Fall führt Ihr Rentenversicherer diese Maßnahme durch. Anträge erhalten Sie bei den Versicherungsämtern, den Rentenversicherungsträgern, Ihrem Mercedes-Benz BKK-Kundencenter oder bei der Deutschen Rentenversicherung

Reicht die ambulante Versorgung durch den Kinder –bzw. Facharzt oder durch andere Therapeuten nicht aus, kann eine spezielle auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Kurmaßnahme erforderlich sein.

Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft sowie die anfallenden Reisekosten werden von uns übernommen.   

Ist Ihr Kind noch nicht eingeschult oder ist aus medizinischen Gründen eine Begleitperson erforderlich, fährt auch die Mutter oder der Vater auf unsere Kosten mit.

Auswahl der Kurhäuser

Bei der Auswahl der Kurhäuser können wir auf einen großen Pool qualitätsgesicherter Einrichtungen zurückgreifen. Unter Berücksichtigung Ihrer Erkrankung, Ihres Wohnortes und weiterer Kriterien wählen wir gemeinsam mit Ihnen das am besten geeignete Haus aus. Unsere Kunden bestätigen uns immer wieder, wie zufrieden sie mit dieser Vorgehensweise sind.

Allerdings:

Für reine Erholungsaufenthalte ohne gezielte Kurmaßnahmen dürfen wir keine Kosten übernehmen oder Zuschüsse zahlen. Eine Kur ist kein Urlaub, sondern eine besondere Gesundheitsmaßnahme, an deren Erfolg Sie aktiv mitarbeiten. Bei stationären Rehabilitationskuren trägt grundsätzlich der Rentenversicherungsträger die Kosten. Wir beraten Sie gern.