Zuzahlungsrechner

Ermitteln Sie Ihre voraussichtliche Belastungsgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden von den Versicherten für die meisten medizinischen Leistungen Zuzahlungen erhoben.

Ausnahme: Kinder unter 18 Jahren sind generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten und Zahnersatz.

Grundsätzlich beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5€ und höchstens 10€. Liegen die Kosten unter 5€, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % (chronisch Kranke 1 %) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Familien erhalten entsprechende "Familienabschläge".

Alle Zuzahlungen (außer bei Zahnersatz) werden für das Erreichen dieser Belastungsgrenze berücksichtigt (zur Bestätigung geleisteter Zuzahlungen gibt es ein Quittungsheft). Haben Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht, sind Sie von weiteren Zuzahlungen befreit.

Berechnen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze: