Ambulante Pflege

Zu Hause pflegen

Unter ambulanter Pflege versteht man die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Hier erfahren Sie mehr über unsere Leistungen.

Je nach Einstufung unterscheidet sich die Höhe der Leistungen

Pflegebedürftige erhalten je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems.

Pflegegrad Höhe der Pflege-Sachleistung monatlich in €
1 -
2 724
3 1.363
4 1.693
5 2.095

Welche Pflegedienste zugelassen sind, erfahren Sie in unseren BKK-Kundencentern oder über den PflegeFinder.

Pflegesachleistungen und Pflegegeld können miteinander kombiniert werden. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn ein pflegender Angehöriger die Hilfe nicht während des ganzen Tages leistet. In diesen Fällen werden die Kosten von der Mercedes-Benz-BKK Pflegeversicherung anteilig gezahlt. Nimmt der Pflegebedürftige die Sachleistung nur teilweise in Anspruch, so kann der Überschuss als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden. Die Entscheidung, in welchem Verhältnis der Pflegebedürftige Sach- und Geldleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss im Voraus getroffen werden. An diese Entscheidung ist der Pflegebedürftige sechs Monate gebunden.

Beispiel:

Es liegt Pflegegrad 2 vor. Der Pflegedienst erbringt im Monat Leistungen in Höhe von 362 €.

Im Pflegegrad 2 beträgt die Pflegesachleistung 724,00 €. 
Es wurden somit nur 50 % der Sachleistung ausgeschöpft.
Demzufolge besteht ein Restanspruch auf Pflegegeld in Höhe von 50 %.
Der Höchstbetrag des Pflegegeldes bei Pflegegrad 2 liegt bei 316,00 €.

Daher besteht noch Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 158,00 €.

Mit unserem Pflegegeldrechner können Sie ganz einfach Ihr anteiliges Pflegegeld berechnen. Sie haben die Möglichkeit die Berechnung auszudrucken, dann haben Sie das Ergebnis schwarz auf weiß. 

Hier geht es zum Pflegegeldrechner.

Außerdem besteht für alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige.

Zusammen alt werden: Für Menschen, die Pflege benötigen, gibt es nicht nur herkömmliche Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheime. Sie können auch in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Die Bewohner gestalten und verbringen ihren Alltag gemeinsam und achten aufeinander.
Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) in ambulant betreuten Wohngruppen haben zusätzlich zu den Pflegesachleistungen, zum Pflegegeld Anspruch auf einen monatlichen Wohngruppenzuschlag.

Wenn in der Wohngruppe zusätzliche eine weitere Person tätig ist, die zum Beispiel allgemeine, organisatorische, verwaltende, betreuende oder hauswirtschaftliche Arbeiten übernimmt, erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich. Dieser Zuschlag kann eigenverantwortlich für die Organisation sowie Sicherstellung der Pflege in der Wohngemeinschaft verwendet werden.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Gemeinschaftliches Wohnen von regelmäßig drei und maximal zwölf Bewohnerinnen und Bewohnern in einer Wohngruppe
  • Mindestens drei Bewohnerinnen und Bewohner beziehen ambulante Pflegeleistungen (Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag)
  • Die Mitglieder der Wohngruppe haben gemeinschaftlich eine Person beauftragt, die Hilfeleistungen unabhängig von der pflegerischen Versorgung erbringt
  • Die Pauschale wird zweckgebunden eingesetzt, der Zweck ist die gemeinschaftliche Versorgung in einer gemeinsamen Wohnung oder einem Haus mit häuslicher Versorgung
  • Und: Bei der Wohngruppe handelt es sich nicht um eine Versorgungsform, die einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) entspricht.
     

Einen Antrag auf Wohngruppenzuschlag erhalten Sie in Ihrem Kundencenter.

24-stündige Betreuung - Vorübergehender Aufenthalt

Einrichtungen der Kurzzeitpflege bieten Pflegebedürftigen eine 24-stündige Betreuung. Der Name drückt aus, dass der Aufenthalt in einer solchen Einrichtung nur vorübergehend ist.

Typische Fälle für eine Kurzzeitpflege sind:

  • Im Anschluss an eine stationäre Behandlung, wenn beispielsweise noch keine Pflegeperson gefunden werden konnte oder um den Angehörigen ausreichend Zeit zu geben, sich und das häusliche Umfeld auf die neue Situation vorzubereiten, wenn erstmalig Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.
  • Die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist (zum Beispiel beim plötzlichen Ausfall der Pflegeperson).


Die Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die Behandlungspflege bis zu einem Betrag von 1.774 € für längstens 8 Wochen pro Kalenderjahr. Zudem kann der Leistungsbetrag um bis zu 1.612 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt 3.386 € erhöht werden.

Versicherte können die Kurzzeitpflege, auch in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen. Dies gilt nur in begründeten Einzelfällen, wenn die Pflege in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar erscheint.

Für die Dauer einer Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Welche Einrichtungen für die Kurzzeitpflege zugelassen sind, können Sie in unseren Kundencentern erfragen oder in unserem BKK-PflegeFinder selbst nachschauen.

Vorübergehende Ersatzpflege

Kann die häusliche Pflege unter Umständen nicht oder nicht ausreichend sichergestellt werden, weil die Pflegeperson (z. B. Familienangehöriger oder Bekannter), durch Krankheit ausfällt oder durch Urlaub verhindert ist, übernimmt unsere Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung die Kosten für die Verhinderungspflege. Vorausgesetzt wird - allerdings nur bei erstmaliger Verhinderungspflege - eine vorangegangene Pflege im häuslichen Bereich von mindestens sechs Monaten.

Übernehmen Pflegeprofis oder entfernte Verwandte, Freunde oder Nachbarn die Verhinderungspflege, erstatten wir die Pflegekosten bis zu 1.612 Euro für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr. Zudem kann der Leistungsbetrag um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mittel der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2418 Euro erhöht werden.

Leisten Familienangehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad oder Personen, die im Haushalt des Pflegebedürftigen leben, die Ersatzpflege, soll anteilig das Pflegegeld dafür verwendet werden. Werden höhere Kosten beispielsweise bei Verdienstausfall oder durch Fahrkosten nachgewiesen, können bis zu 1.612 Euro erstattet werden. Die Nachweise sind im Original einzureichen.

Für die Dauer der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Wird die Verhinderungspflege nur an einzelnen Tagen oder nur stundenweise (unter 8 Stunden täglich) in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergewährt.

Anspruch auf teilstationäre Pflege

Kann die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang geleistet werden, haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf teilstationäre Pflege in zugelassenen teilstationären Pflegeeinrichtungen, meistens tagsüber, manchmal auch nachts.

Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:

Pflegegrad Leistung monatlich in Euro
1 -
2 689
3 1.298
4 1.612
5 1.995

Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen, dem Pflegegeld  oder der Kombinationsleistung in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.
Um die häusliche Pflege zu erleichtern oder ein selbstständigeres Leben zu ermöglichen, stellt Ihnen unsere BKK-Pflegekasse Daimler diese Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

Es gibt verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

Hierzu gehören z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe sowie saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalverbrauch. Hierfür übernehmen wir einen monatlichen Betrag von bis zu 40 € (alle Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, werden hierbei zusammengerechnet). Eine Ausnahme sind die mehrfachverwendbaren Bettschutzeinlagen. Versicherte ab 18 Jahren zahlen hierfür einen Eigenanteil von 10 % der Rechnungssumme.
 
Hausnotrufgeräte:

Ein Hausnotrufgerät kann in bestimmten Situationen ein lebenswichtiger Helfer im Alltag sein. Wenn Sie sich an einen Anbieter für Hausnotrufgeräte wenden, leitet dieser alles Erforderliche für Sie in die Wege - Anschriften nennen wir Ihnen gern.

 

Maßnahmen erleichtern die Pflege und das Leben zu Hause

Wir beteiligen uns finanziell an Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Ein Zuschuss kann gewährt werden, wenn die Maßnahme im Einzelfall

  • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht,
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert oder
  • dafür sorgt, dass der Pflegebedürftige wieder möglichst selbständig leben kann. 


Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man den barrierefreien Umbau einer Wohnung oder eines Hauses. Beispielswese können Türen/ Türrahmen verbreitert oder Badezimmer umgestaltet werden.

Die Empfehlung zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gibt der Medizinische Dienst (MD) oder eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes an unsere Mercedes-Benz-BKK Pflegeversicherung. Daraufhin nehmen wir Kontakt zu dem Versicherten auf. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Vor Beginn der Maßnahme sollte der Zuschuss unter Vorlage eines Kostenvoranschlags bei uns beantragt werden.

Der Zuschuss für den gesamten Umbau kann bis zu 4.000 € betragen. Ein Eigenanteil ist nicht zu zahlen.

In unseren Kundencenter beraten wir Sie dazu gerne ausführlich.