Leistungen aus der Pflegeversicherung

In vier Schritten beantragen

Anspruch auf Pflegeleistungen besteht, wenn der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder familienversichert war.

1. Schritt: Die Antragstellung

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten zu können, muss ein Antrag gestellt werden.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei unserer Mercedes-Benz-BKK Pflegeversicherung.

Selbstverständlich können Sie die Anträge auch telefonisch in unseren Kundencentern anfordern oder gleich direkt aufnehmen lassen.
 

2 Schritt: Prüfung der Pflegebedürftigkeit

Wenn Ihr Antrag bei unserer Mercedes-Benz BKK-Pflegeversicherung eingegangen ist, beauftragen wir den Medizinischen Dienst, der zu Ihnen ins Haus kommt. Er prüft, ob die medizinischen Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit vorliegen und welcher Pflegegrad für Sie gilt. Die Höhe der Leistungen hängt von dem ermittelten Pflegegrad ab.

Weitere Informationen zum Begutachtungsablauf finden Sie hier.

3. Schritt: Entscheidung der Pflegeversicherung durch Einstufungsbescheid

Die Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung hat innerhalb einer Frist von fünf Wochen zu entscheiden, ob und in welchem Pflegegrad der Antragsteller als pflegebedürftig eingruppiert wird. Diese Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes.

4. Schritt: Leistungen für die häusliche Pflege

Bei der häuslichen Pflege können Sie zwischen Geld- und Sachleistungen sowie einer Kombination aus Geld- und Sachleistungen wählen. Da diese Entscheidung schon bei der Antragstellung getroffen werden muss, lassen Sie sich am besten von uns über die für Sie günstigere Leistungsart beraten.