Vollstationäre Pflege

Wann habe ich Anspruch auf vollstationäre Pflege?

Die Kosten für die pflegerische und medizinische Versorgung sowie die soziale Betreuung in vollstationären Einrichtungen werden von unserer Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung übernommen.

Voraussetzung dafür ist:

Eine häusliche oder teilstationäre Pflege ist nicht möglich oder kommt wegen der Besonderheiten des Einzelfalles nicht in Betracht. Sollte die Pflege zu Hause nicht sichergestellt oder möglich sein, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Betreuung in einer zugelassenen, vollstationären Pflegeeinrichtung. Der Pflegebedürftige kann sich für eines dieser Pflegeheime frei entscheiden.

Welche Pflegeeinrichtungen sind zugelassen?

Zum Pflegefinder

Für die pflegebedingten Aufwendungen zahlt unsere Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung unterschiedliche Pauschalen, die davon abhängen, wie schwer pflegebedürftig der Versicherte ist. 

Leistungshöhe

Pflegegrad Höhe monatlich in €
1 -
2 770
3 1.262
4 1.775
5 2.005

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 erhalten einen Zuschuss zu den oben genannten Aufwendungen in Höhe von 125 Euro monatlich.

Unseren Anteil an den Pflegekosten überweisen wir direkt an das Pflegeheim.

Der verbleibende Eigenanteil richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Pflegesatz der vollstationären Einrichtung. Allerdings gibt es in jeder Einrichtung einen einheitlichen Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Das bedeutet, dass der Eigenanteil nicht mehr steigen wird, wenn eine Höherstufung in einen höheren Pflegegrad erfolgt.

Der Eigenanteil reduziert sich nach bestimmten Aufenthaltsdauern im Pflegeheim. Die genaue Berechnung erfolgt über das Pflegeheim, den Anteil überweisen wir direkt an das Pflegeheim:

Je länger ein Bewohner im Pflegeheim wohnt, desto höher sind die Leistungszuschläge auf den Eigenanteil bei den Pflegekosten.

15% bis zu 12 Monaten Aufenthalt im Pflegeheim 
30% von mehr als 12 Monaten Aufenthalt im Pflegeheim 
50% von mehr als 24 Monaten Aufenthalt im Pflegeheim 
75% von mehr als 36 Monaten Aufenthalt im Pflegeheim 

Zusätzlich besteht in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Diese Kosten werden von uns zusätzlich zu den oben genannten Pauschalen übernommen. Auch dieser Zuschlag für die Zahlung für Pflegehilfskräfte werden von uns zusätzlich übernommen.