Bonuszahlungen:

Was wir dem Finanzamt melden

Gute Neuigkeiten für Teilnehmer unseres Bonusprogramms 100 PRO AKTIV und Empfänger unseres Babybonus: Wir melden dem Finanzamt ab sofort nur noch Beitragserstattungen aus Bonuszahlungen, die 150 € übersteigen.

Folge für die betroffenen Versicherten: Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert sich. Der vom Bundesfinanzministerium beschlossene Freibetrag von 150 € gilt erstmals für das Steuerjahr 2021.

Das Bürgerentlastungsgesetz ermöglicht es Ihnen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet, dem Finanzamt elektronisch zu melden, welche Beiträge vom Mitglied und welche Erstattungen gegebenenfalls von uns gezahlt wurden. Auch Entgeltersatzleistungen wie beispielsweise Krankengeld müssen wir dem Finanzamt melden, außerdem Bonuszahlungen im Rahmen von 100 PRO AKTIV und unseren Babybonus, der insgesamt 200 € für beide Elternteile beträgt.
Per Brief informieren wir betroffene Mitglieder über die Meldung an das Finanzamt. Falls Sie in diesem Jahr kein Schreiben zu gezahlten oder erstatteten Beiträgen von uns erhalten, liegt das am neu eingeführten Freibetrag für Bonuszahlungen. Nur wenn Ihr Bonus mehr als 150 € beträgt, schreiben wir Sie an – klassisch oder ins digitale Postfach.