Ersatzansprüche unserer Trägerunternehmen und zugehöriger Betriebe

Aus der Entgeltfortzahlung

Wird ein Mitarbeitender durch Drittverschulden arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber gegenüber dem Verursacher Anspruch auf Schadensersatz für die Entgeltfortzahlung einschließlich Sonderzahlungen und Anteilen zum Krankenkassenbeitrag.

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