Familie mit drei Kindern

Familien

Alle optimal versichert

Ihre ganze Familie ist bei uns optimal versichert. Eine Mitgliedschaft oder beitragsfreie Familienversicherung lohnt sich für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder. Wir bieten Ihrer ganzen Familie attraktive Extraleistungen – serienmäßig.

Sie sind bereits bei uns versichert und möchten nun auch noch Ihre Angehörigen familienversichern?
 

Der schnellste Weg ist online: das spart Zeit und Porto!

Einfach in unserer App oder unter "Meine Mercedes-Benz BKK" anmelden und in der Rubrik "Online-Formulare/Familienversicherung" das Web-Formular ausfüllen, abschicken, fertig! Es ist keine Unterschrift erforderlich. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Sie sind noch nicht registriert? Dann sollten Sie das schnell nachholen. Unter "Meine Mercedes-Benz BKK" stehen viele Services für Sie bereit.

Warum es sich lohnt:

Jährlich ist Ihre Antwort nötig

Papierkram ist lästig – wissen wir. Er ist aber notwendig, zum Beispiel damit wir Ihre Angehörigen kostenlos familienversichern können, denn die Versicherungsverhältnisse innerhalb der Familie können sich im Laufe eines Jahres verändern. Regelmäßig erhalten betroffene Versicherte daher einen Fragebogen – per Post oder ins digitale Postfach unserer Mercedes-Benz BKK App.

Ihre Antwort darauf brauchen wir unbedingt, denn Gelder aus dem Gesundheitsfonds zur Finanzierung von Leistungen für Mitglieder und ihre Angehörigen er-halten wir nur für geprüfte Versicherungsverhältnisse. Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen zu diesem Thema.

Wissenswertes:

  • Ehepartner oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner (nach dem LpartG)
  • leibliche Kinder
  • Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen (Pflegeeltern) leben
  • Kinder von familienversicherten Kindern
  • Stief- und Enkelkinder, wenn sie dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • Die Familienangehörigen haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Es besteht keine eigene Versicherung, die gegenüber der Familienversicherung vorrangig ist.
  • Es liegt keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht vor.
  • Die Familienangehörigen üben keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aus und haben kein
    eigenes Gesamteinkommen von mehr als 505 € (2024) monatlich.
  • Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, gilt eine Gesamteinkommensgrenze von 538 €.
  • bis 18 Jahre
  • bis 23 Jahre, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis 25 Jahre, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befinden.
  • ohne Altersgrenze, wenn sie wegen einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und diese Behinderung innerhalb der o. g. Altersgrenzen für die Familienversicherung eingetreten ist
     

Der Anspruch kann sich über das 25. Lebensjahr hinaus um die Zeit eines anerkannten Freiwilligendienstes verlängern, wenn dadurch die schulische Ausbildung unterbrochen bzw. verzögert wurde.

Die Familienversicherung für Kinder ist nicht möglich, wenn der mit den Kindern verwandte Ehepartner

  • nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und
  • sein Gesamteinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300,- Euro) liegt und
  • sein Gesamteinkommen höher als das Gesamteinkommen des Mitgliedes ist

 

Alle Informationen zu Ihrer Versicherung während der Elternzeit und bei Bezug von Elterngeld haben wir für Sie hier

Studenten sind während des Studiums beitragsfrei bei unserer BKK familienversichert (Altersgrenze: 25 Jahre). Wird eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, bei der das monatliche Entgelt 505 € (für das Jahr 2024) brutto überschreitet, endet mit der Beschäftigungsaufnahme der Anspruch auf Familienversicherung.

Gleichzeitig tritt die Versicherungspflicht als Student/in ein, mit der Folge, dass monatlich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu zahlen sind.

  • Üben Angehörige eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit aus, dann ist eine Familienversicherung grundsätzlich nur möglich wenn:
  • der Angehörige monatlich nicht mehr als 505 € (für das Jahr 2024) Einkommen erzielt
  • nicht mehr als 20 Stunden die Woche für seine selbstständige Tätigkeit aufwendet
  • und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt


In allen anderen Fällen ist eine eigene Versicherung als Selbstständiger notwendig.

Einmalige Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind bei der Prüfung der kostenfreien Familienversicherung zu berücksichtigen. Genaue Informationen zu Abfindungen finden Sie hier.