Leistungen aus der Pflegeversicherung
In vier Schritten beantragen
Anspruch auf Pflegeleistungen besteht, wenn der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder familienversichert war.
Broschüre zur Pflege
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Broschüre zur Pflege 517 KB
1. Schritt: Die Antragstellung
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten zu können, muss ein Antrag gestellt werden.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei unserer BKK-Pflegekasse Daimler.
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Antrag auf häusliche Pflege 489 KB
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Antrag auf stationäre Pflege 464 KB
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Antrag auf Kurzzeitpflege 875 KB
Selbstverständlich können Sie die Anträge auch telefonisch in unseren Kundencentern anfordern.
2 Schritt: Prüfung der Pflegebedürftigkeit
Wenn Ihr Antrag bei unserer BKK-Pflegekasse Daimler eingegangen ist, beauftragen wir den Medizinischen Dienst, der zu Ihnen ins Haus kommt. Er prüft, ob die medizinischen Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit vorliegen und welcher Pflegegrad für Sie gilt. Die Höhe der Leistungen hängt von dem ermittelten Pflegegrad ab.
Weitere Informationen zum Begutachtungsablauf finden Sie hier.
3. Schritt: Entscheidung der Pflegekasse durch Einstufungsbescheid
Die BKK-Pflegekasse Daimler hat innerhalb einer Frist von fünf Wochen zu entscheiden, ob und in welchem Pflegegrad der Antragsteller als pflegebedürftig eingruppiert wird. Diese Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes.
4. Schritt: Leistungen für die häusliche Pflege
Bei der häuslichen Pflege können Sie zwischen Geld- und Sachleistungen sowie einer Kombination aus Geld- und Sachleistungen wählen. Da diese Entscheidung schon bei der Antragstellung getroffen werden muss, lassen Sie sich am besten von uns über die für Sie günstigere Leistungsart beraten.