Hebammenbetreuung
Hilfe, wenn es rund geht
Während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und während des Wochenbettes haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung.
Während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und während des Wochenbettes haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung.
Hier finden Sie online bundesweit über 18.000 Hebammen.
Hier finden Sie verfügbare Hebammen vor Ort und als Online-Betreuung.
Viele schwangere Frauen möchten bei der Geburt von einer persönlich ausgewählten Hebamme betreut werden. Für die letzten Schwangerschaftswochen (in der Regel 38. bis 42. Woche) können werdende Mütter und freiberuflich tätige Hebammen deshalb eine Rufbereitschaft vereinbaren.
Das heißt: Die Hebamme stellt sicher, dass sie für die Schwangere in dieser Zeit 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Sie steht den werdenden Müttern für alle Fragen zur Verfügung und ist zur Stelle, wenn sich das Kind ankündigt.
Unseren Versicherten erstatten wir durch eine neue Satzungsregelung die Kosten, die für diese zusätzliche Rufbereitschaft der Hebamme entstehen.
Voraussetzungen:
Erstattet werden
Zur Erstattung ist der Betriebskrankenkasse die Originalrechnung der Hebamme für die Rufbereitschaft vorzulegen.
Die Kosten für eine stationäre Entbindung in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung tragen wir voll, also ohne Zuzahlung durch Sie. Nur wenn im Anschluss an den Zeitraum der stationären Entbindung eine weitere Krankenhausbehandlung erforderlich sein sollte, zahlen Sie den üblichen Eigenanteil, und zwar längstens für 28 Tage.
Sie haben noch Fragen zum Ablauf? Dann helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in unseren BKK-Kundencentern weiter.