Die Versicherungsverhältnisse innerhalb der Familie können sich im Laufe eines Jahres verändern. Die Daten der Familienversicherung sind für den kassenübergreifenden Risikostrukturausgleich von besonderer Bedeutung. Daher sind wir von unserer Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Soziale Sicherung) verpflichtet, den Versichertenbestand jährlich per schriftlicher Abfrage zu aktualisieren. Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen zu diesem Thema.
Damit wir den gesetzlichen Anspruch auf Familienversicherung für Ihre Angehörigen überprüfen können, ist es sehr wichtig für uns zu wissen wo Ihr Ehepartner krankenversichert ist. Bitte geben Sie dafür den Namen und das Geburtsdatum Ihres Ehepartners sowie den Namen seiner Krankenkasse an. Sollte Ihr Ehepartner nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein, benötigen wir Angaben zum Einkommen (z.B. Verdienstbescheinigung und Einkommensteuerbescheid). Belegen Sie das Einkommen bitte durch die entsprechenden Nachweise für beide Ehepartner.
Ja, da wir die Familienversicherungszeit für die Zeit der gesetzlichen Dienstpflicht (Wehr- oder Zivildienst) unterbrechen müssen. Denn in dieser Zeit sind Sie im Krankheitsfall über das Bundesamt für Zivildienst bzw. über den Bund abgesichert. Beim anerkannten Freiwilligendienst endet ebenfalls der Anspruch auf Familienversicherung, wenn aufgrund des Dienstes Versicherungspflicht als ArbeitnehmerIn eintritt.
Die Bescheinigung über geleisteten Wehr- oder Zivildienst bzw. des anerkannten Freiwilligendienstes dient außerdem dazu, Ihren Anspruch auf Familienversicherung gegebenenfalls um die Zeit des Grundwehr- oder Zivildienstes verlängern zu können, auch wenn Sie bereits 25 Jahre oder älter sind. Bei einem anerkannten Freiwilligendienst kann die Familienversicherung ebenfalls um die Dienstzeit (maximal jedoch um 12 Monate) verlängert werden.
Ja, da die Überprüfung des Versichertenbestandes rückwirkend für das letzte Jahr durchgeführt wird. Deshalb bitten wir Sie, den Bogen unterschrieben und ausgefüllt mit entsprechenden Nachweisen an uns zurückzuschicken, sofern Sie bzw. Ihre Angehörigen im betreffenden Jahr noch versichert waren.
Gerne können Sie den Fragebogen auch online beantworten – entweder über unsere neue Daimler BKK App oder unsere Website. Schnell und einfach lässt sich der Bogen anhand weniger Klicks befüllen. Weitere Informationen
Erhalten wir den Fragebogen bzw. die angeforderten Unterlagen nicht zurück, dann sind wir gezwungen, die Familienversicherung rückwirkend zu beenden bzw. zu stornieren. Das bedeutet der Versicherungsschutz für Ihre Angehörigen entfällt ggf. rückwirkend. Die elektronische Gesundheitskarte werden wir in diesem Fall zurückfordern und es tritt für Ihre Angehörigen Versicherungspflicht ein und es sind rückwirkend Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Nein, Sie können auch die Nutzung des Web-Formulars zur Familienbestandspflege in Anspruch nehmen, ohne sich für die App oder das Online-Kundencenter zu registrieren. Hierfür erhalten alle relevanten Mitglieder mit dem Schreiben zu Beginn der jährlichen Familienbestandspflege ein Einmal-Passwort (PIN), welches ausschließlich eine Nutzung des Web-Formulars Online ermöglicht.
Der Einmal-Pin wird mit dem Anschreiben zur Überprüfung der jährlichen Familienbestandspflege zusammen verschickt. Der Pin ist max. 35 Tage gültig. Mit der ersten Erinnerung zur Überprüfung der jährlichen Familienbestandspflege wird der Pin erneut versandt. Dadurch verlängert sich aber nicht die Gültigkeit des Pins. Wenn der Pin innerhalb der 35 Tage nicht genutzt wird, verliert er seine Gültigkeit. Eine Online Abgabe des Fragebogens ist dann nur noch nach Registrierung im Online-Kundencenter oder in der App möglich.
Bei Fragen und Anregungen zum Webformular wenden Sie sich einfach an die Service-Hotline +49 421 419 6996 oder an Ihr Kundencenter. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Wir senden Ihnen gerne innerhalb der 35-Tage-Frist eine neue Einmal-PIN per Post. Bitte wenden Sie sich an Ihr Kundencenter.