Psychotherapeutische Leistungen können grundsätzlich auch als Videosprechstunde durchgeführt werden. Der Psychotherapeut wird unter Berücksichtigung der individuellen Krankheits- und Lebensumstände des Versicherten entscheiden, ob eine Videosprechstunde sinnvoll ist und durchgeführt werden kann. Sprechen Sie Ihren Therapeuten einfach auf diese Möglichkeit an.
Nicht jede psychotherapeutische Leistung darf jedoch im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden. Dies gilt vor allem für die psychotherapeutische Akutbehandlung, die wie auch die psychotherapeutische Sprechstunde – gerade aufgrund der Akutsituation – weiterhin in der Praxis durchgeführt werden sollte.